Sanierungskonzept

Selbst wenn anfangs nur überschaubare Maßnahmen angedacht werden, empfiehlt sich die Erstellung eines Sanierungskonzepts. Denn eine detaillierte Information und Planung ist der beste Schutz vor unangenehmen Überraschungen wie Bauschäden und explodierenden Sanierungskosten. Dieses Sanierungskonzept sollte folgende Punkte beinhalten:
- die Wohnqualität
- den Platzbedarf und die funktionellen Anforderungen
- den Energieverbrauch
- die optische Gestaltung
- den Kostenrahmen
Bestandsaufnahme
Neben Plänen und Verbrauchsdaten für Heizung und Strom empfiehlt sich eine gemeinsame Begehung des Objekts. Dadurch kann der aktuelle Zustand des Gebäudes genau erhoben werden und dient als Basis für die Planung der Sanierung, insbesondere der thermischen Verbesserung.
Eine thermografische Aufnahme des Gebäudes macht Schwachstellen der Wärmedämmung schnell sichtbar. Sie zeigt bautechnische Schwachstellen wie Wärmebrücken, durch die die Wärme nach außen abgeleitet wird.
Sanierungsziele
Um die notwendigen Maßnahmen planen zu können, ist es sinnvoll, nach der Bestandsaufnahme die Sanierungsziele festzulegen. Dabei sind die eigenen Wünsche und Vorstellungen genau zu überlegen. Die Sanierungsziele beinhalten folgende Bereiche:
Planung
Ist der Bestand aufgenommen und sind die Sanierungsziele festgelegt, geht es an die Planung der einzelnen Sanierungsschritte. Dabei ist eine durchdachte Abfolge der einzelnen Maßnahmen besonders wichtig. Im Zuge dessen wird ein Energieausweis erstellt. Dieser stellt auf übersichtliche Art und Weise den derzeitigen Stand dar und beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung.
Weiters kann der Energieausweis für die Höhe der staatlichen Förderungen von Bedeutung sein.
Ausschreibung / Preisermittlung
Sind die einzelnen Saniermaßnahmen geplant, sollten diese ausgeschrieben und vergleichbare Angebote von Fachfirmen eingeholt werden.
Wohnbauförderung
Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, darf um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Die Wohnbauförderung ist grundsätzlich Landessache. Die Länder gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss.
Weitere Informationen siehe hier.
Sanierung
Die Maßnahmen zur thermischen Sanierung Ihres Hauses sind geplant, Angebote der Fachfirmen sind eingeholt, die Förderung ist beantragt und erteilt, die Finanzierung ist gesichert und die Fachfirmen sind beauftragt.
Kurz, es steht der thermischen Sanierung Ihres Hauses nichts mehr im Weg. Gut lachen kann jetzt jeder, der sich im Vorfeld an die einzelnen Schritte gehalten und diese konsequent geplant und umgesetzt hat. Denn spätestens im Winter ernten Sie die Früchte Ihrer Maßnahmen.
Eine umfassende Sanierung alter Gebäudesubstanz bringt Ihnen Vorteile für viele Jahre und ist die effiziente energiesparende Maßnahme.