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Nutzwertfeststellung

Sie benötigen eine Nutzwertfeststellung (Parifizierung) für Ihre Wohnungseigentums-Immobilie?

Wir legen den Berechnungsschlüssel zur Aufteilung der allgemeinen Kosten durch ein Sachverständigen-Gutachten fest.

Das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz WEG 2002) wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Dem Antrag auf Einverleibung ist neben dem Wohnungseigentumsvertrag ein Nutzwertgutachten und eine Bescheinigung der Baubehörde oder ein Gutachten über den Bestand an selbstständigen Wohnungen, an sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten und an Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge beizuschließen. Weitere Informationen.