Energieausweis
Nach EU-Gebäude-Richtlinie 2002/91/EG und Tiroler Bauordnung benötigen Neubauten (für Baueinreichung) ab 1.1.2008 und Bestandsgebäude (bei Verkauf, Vermietung, Vepachtung, Leasing) ab 1.1.2009 einen gültigen Energieausweis.
Der Energieausweis

- ermöglicht den Vergleich von Gebäuden hinsichtlich Energiebedarf: gute (Klasse A++) und schlechte Gebäude (Klasse G),
- informiert über Einsparpotenziale,
- dokumentiert den Stand der Technik und
- ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis stellt eine Art "Typenschein" eines Gebäudes dar, in dem alle Angaben zum Energieverbrauch angeführt sind. Beim Energieausweis geht es darum, den gesamten Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und zu klassifizieren.
Welche Daten enthält der Energieausweis?
Neben der Effizienzskala auf der ersten Seite des Energieausweises (farbige Balken: G ist schlecht, A++ ist gut) beinhaltet die zweite Seite folgende Energiekennzahlen:
- Heizwärme- und Kühlbedarf
- Warmwasserwärmebedarf
- Raumlufttechnik-Energiebedarf
- Heizenergiebedarf
- Kühlenergiebedarf
- Beleuchtungsenergiebedarf
Ab wann braucht man einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude, eine Wohneinheit oder aber auch Geschäfts- und/oder Nutzräume durch ein Rechtsgeschäft (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) den Besitzer wechseln.
Wer braucht einen Energieausweis?
Bei Verkauf muss der Verkäufer dem Käufer bzw. bei Vermietung muss der Vermieter dem Mieter spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung einen Energieausweis vorlegen, der zu diesem Zeitpunkt höchstens 10 Jahre alt sein darf.
Was sagt der Energieausweis aus?
Er wird herangezogen, um den Wert hinsichtlich der Energiebilanz eines Gebäudes, eines Gebäudeteils oder einer Wohneinheit zu definieren. Die ermittelte Energiekennzahl wird klassifiziert und auf der ersten Seite in einer Effizienzskala, wie sie bereits bei Haushaltsgeräten eingesetzt wird, ausgewiesen.
Auf der zweiten Seite stehen detailliert die Ergebnisse der Berechnungen und Befunde.
Aber nicht nur der derzeitige Stand wird festgehalten, es sind auch Konzepte mit Verbesserungsmaßnahmen dem Energieausweis beizulegen.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Dies ist durch landesspezifische Bauordnungen und Bautechnikverordnungen geregelt.
Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten sind abhängig von der Größe des Objektes. Als Richtwerte können für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 Euro anfallen, für größere Objekte mit mehr als 1000 m² Nutzfläche ca. 1-2 Euro je m².
Wie lange gilt der Energieausweis?
10 Jahre ab Ausstellung. Danach ist der Energieausweis neuerlich auszustellen und die Sanierungs- und Verbesserungsvorschläge sind neu zu überarbeiten. Somit wird gewährleistet, daß die Maßnahmen immer dem Stand der Technik entsprechen.
Chancen des Energieausweises
Durch die nun einfache und offensichtliche Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Immobilien wird eine positive Entwicklung hin zu energieeffizienten Gebäuden erwartet. Den Bewohnern und Nutzern bringt dies finanzielle Vorteile durch Einsparungen bei den Energieträgern (vor allem der kalorischen Heizmittel wie Öl und Gas). Ökologisch bedeutet dies natürlich auch einen Schritt hin zu den verpflichtend einzuhaltenden Klimazielen.
Quelle: Etics 1/09, Magazin für energiebewußtes Bauen, zit. nach Wifi Tirol